Rohrreinigung: zahlt der Mieter oder der Vermieter?

teure Rohrreinigung - Wer zahlt?
Rohrreinigung - teure Kompetenz. Aber das muss nicht sein

Rohrreinigung ist teuer – wer zahlt?

Ist ein Rohr erstmal gründlich verstopft und mit unseren Hausmitteln nicht mehr frei zu bekommen, so geht meistens ganz schnell die Diskussion mit dem Vermieter los, wer die Kosten übernimmt.

Wir wollen einen kleinen Überblick schaffen, wer wann die Kosten zahlen muss. *

Abwasserrohre sind Mietsache

Grundsätzlich gilt: Alle Installationen, wie eben auch die Abwasserrohre, sind Bestandteil der Mietsache. Daraus ergeben sich für den Mieter und den Vermieter pflichten.

So hat der Vermieter die Rohre in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und auch in diesem Zustand während der gesamten Mietdauer zu erhalten. Außerhalb der Wohnung muss der Vermieter sogar regelmäßig den Zustand der Rohre überprüfen, was in der Praxis jedoch selten getan wird.

Pflicht des Mieters, Schäden zu melden

Sobald Mieter feststellen, dass Wasser schlecht abfließt oder gar eine Verstopfung vorliegt, müssen diese das dem Vermieter melden. Folgeschäden können sonst sogar im Einzelfall dem Mieter zur Last gelegt werden.

Das „Verursacher zahlt“ Prinzip

Innerhalb der Wohnung gilt in der Regel immer: Verursacht der Mieter den Schaden (die Verstopfung), so muss er die Rechnung zahlen. Insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Beispiel Binden, Tampons, Wattestäbchen, heißes Fett, etc. an der Verstopfung schuld sind.

Verstopfungen durch bauliche Mängel sind aber durch den Vermieter zu zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Kalkablagerungen im Rohr sind und der Querschnitt immer kleiner wird, oder aber das Wasser wegen zu geringem Gefälle nicht richtig abfliesst und dadurch selbst kleinste Mengen von Haaren, etc. schon zu Verstopfungen führen.

Kleinreparatur-Klausel im Mietvertrag

Innerhalb der Wohnung gilt häufig die sogenannte Kleinreparaturklausel.

Diese findet sich in vielen Mietverträgen und besagt, dass Reparaturen bis zu einer Summe X vom Mieter auszuführen sind. Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag dahingehend. Übersteigen die Reparaturkosten die in der Klausel genannte Summe, muss der Vermieter zahlen. Ausnahme: Es wird zweifelsfall nachgewiesen, dass die Beschädigung vom Mieter verursacht wurde (siehe oben).

Was Vermieter beachten müssen

Vermieter müssen eindeutig nachweisen, dass die Verstopfung vom Mieter verursacht wurde. Schwierig wird dies zum Beispiel, wenn das Fallrohr in einem Mietshaus verstopft ist. Oft lässt sich nicht mehr genau sagen, welche Wohnung die Verstopfung verursacht hat.

Selbst bei scheinbar eindeutigen Situationen kann es passieren, dass der Mieter sich wehrt. Kann der Vermieter in diesem Fall nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Verstopfung durch den Mieter verursacht wurde, bleibt er auf den Kosten sitzen.

*) Dies soll keine Rechtsberatung sein, im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte rechtlich beraten. Wir übernehmen keine Haftung.